Ziel des Energieausweises ist es, die energetische Qualität von Gebäuden vergleichbar zu machen.
Bis heute liegen über die meisten Gebäude keine oder nur wenig verlässliche Informationen über den energetischen Standard vor. Was beim Kauf eines Kühlschranks üblich ist, gilt nun auch für Gebäude . Die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern haben die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Beim Neubau, größeren baulichen Änderungen und älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Für denkmalgeschützte Gebäude entfällt die Ebnergieausweispflicht generell.
Beim Bedarfsausweis werden wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes zusammengestellt. Aus den Daten wird der Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Der Bedarfsausweis zegit daher die objektive Gebäudequalität, unabhängig vom konkreten Benutzerverhalten
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe des Energieverbrauchs von drei aufeinanderfolgenden Jahren. Hierbei werden auch Klima, Witterung und mögliche Leerstände rechnerisch berücksichtigt. Der Verbrauchsausweis ist daher weniger aussagekräftig, da hier das Benutzerverhalten auf die Bewertung einen grossen Einfluss hat.
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Label Bedarfsvariante Nichtwohngebäude Quelle: EnEV 2007
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Das 10 Jahre gültige Dokument muss vom Gebäudeeigentümer in Zukunft immer dann vorgelegt werden, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft oder neu vermietet, bzw. verpachtet oder verleast wird. Mit Hilfe eines Bandtacho- Labels wird das jeweilige Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Sofern sinnvoll erhält der Gebäudeeigentümer vom Aussteller zusätzlich kurz gefasste, fachliche Sanierungsempfehlungen.